Klasse
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Beschreibung
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Klasse A2
Motorrad
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Mindestalter: 18 Jahre.
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW pro Kg,
Eingeschlossene Klassen: A1, AM |
Klasse A
Motorrad
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Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)
Direkteinstieg ab 24. Lebensjahr für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 35 kW (48 PS).
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM |
Klasse A1
Kraftrad
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Mindestalter: 16 Jahre.
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. Die Klasse A1 schließt die Klasse AM ein. |
Klasse AM
Kleinkraftrad
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Mindestalter: 16 Jahre.
Kleinkrafträder max. 50 ccm Hubraum, max. 45km/h bbH. |
Klasse B
PKW
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Mindestalter: 18 Jahre. (17 bei begleitetem Fahren)
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Voraussetzungen für den Begleiter bei BF17:
– Mindestalter: 30
– Führerschein Klasse B min. 5 Jahre ohne Unterbrechung
– weniger als 3 Punkte in Flensburg |
Klasse B-96
Zusatz zur Klasse B
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Mindestalter: 18 Jahre.
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. |
Klasse BE
Zusatz zur Klasse B
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Mindestalter: 18 Jahre. (17 bei begleitetem Fahren)
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzungen für den Begleiter bei BF17:
– Mindestalter: 30
– Führerschein Klasse BE min. 5 Jahre ohne Unterbrechung
– weniger als 3 Punkte in Flensburg |
Klasse C1
Klasse B erforderlich
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Mindestalter: 18 Jahre.
Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. |
Klasse C1E
Klasse C1 erforderlich |
Mindestalter: 18 Jahre.
Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen nicht größer als 12 t sein.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1 auch D1E |
Klasse C
Klasse B erforderlich |
Mindestalter: 21 Jahre.
Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Klasse C schließt die Klasse C1 ein. |
Klasse CE
Klasse C erforderlich |
Mindestalter: 21 Jahre.
Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelzüge).
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1 auch D1E, bei Besitz von D auch DE |
Klasse L
Zugmaschinen |
Mindestalter: 16 Jahre.
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. |
Klasse T
Zugmaschinen
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Mindestalter: 16 Jahre.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Eingeschlossene Klassen: L, AM |