Führerschein mit 17
Selbstverständlich kann man in der Fahrschule Claus Bickert auch den Führerschein mit 17 machen. Das begleitende Fahren ermöglicht, dass das Mindestalter für den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt werden kann.
Gekoppelt daran ist die Auflage, dass ein Fahrzeug bis zur Volljährigkeit nur in Begleitung einer namentlich benannten verkehrszuverlässigen Person bewegt werden darf.
Der Ausbildungsverlauf ist identisch zu dem bei dem Erwerb eines regulären Klasse B oder Klasse BE Führerscheins.