ASF Seminar
Aufbauseminar für Fahranfänger
Ich muss zur Nachschulung! Und nun?
Wenn du die Anordnung zur Teilnahme an einem ASF-Seminar bekommen hast solltest du dich zeitnah zur Nachschulung anmelden, nur so kann gewährleistet werden das du es in der angegebenen Frist schaffst die Teilnahme nachzuweisen.
Wichtig: Solltest du die Nachschulung nicht innerhalb der Frist absolvieren führt dies zum Verlust des Führerscheins!
Was kommt da auf mich zu?
Das ASF-Seminar, oder umgangssprachlich die Nachschulung findet in einer Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, und höchstens zwölf Teilnehmern statt. Das Seminar besteht aus 5 Teilen: 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt. Diese findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung statt und dauert bei drei Teilnehmern insgesamt 135 Minuten (45 Minuten je Fahrer). Die Nachschulung findet in einem Zeitrahmen von mindestens 2 und höchstens 4 Wochen statt.
Moderiert wird das Seminar von einem Fahrlehrer, der speziell für die Durchführung dieser Maßnahme geschult und zugelassen ist.
Die Sitzungen sind kein “Unterricht” wie du ihn vielleicht noch von der Fahrschule kennst, viel mehr handelt es sich um einen Gruppendialog, welcher durch einen Fahrlehrer moderiert wird. Fahrfehler und Unsicherheiten können zusammen besprochen und analysiert werden. Es wird über bereits gesammelte Fahrerfahrung geredet, und Strategien entwickelt, um zukünftige Verkehrsdelikte zu vermeiden. Bei der Beobachtungsfahrt fährst du mit zwei weiteren Teilnehmern und dem ASF-Moderator 45 Minuten durch den Straßenverkehr. Anschließend findet im zweiten Seminar eine Besprechung der beobachteten Fahrweisen statt.
Eine Prüfung – weder schriftlich noch praktisch – findet NICHT statt.
Wenn alle vier Sitzungen in der Fahrschule und die Beobachtungsfahrt absolviert wurden, erhält man die Teilnahmebestätigung vom Moderator. Das Nachholen eines versäumten Termins ist nicht möglich!
Und nach dem ASF-Seminar?
Wenn du an der Nachschulung erfolgreich teilgenommen hast solltest du die Bescheinigung schnellstmöglich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Beachte: Durch die Verstöße in der Probezeit verlängert sich diese um weitere 2 Jahre auf insgesamt 4 Jahre!